Steuerliche Spendenabsetzbarkeit für Sportvereine fixiert

Ab 2024 können auch Sportvereine um Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen ansuchen.
ÖTV-Präsident Martin Ohneberg freut sich über einen weiteren Umsetzungserfolg.

Am 5. Juli 2023 hatte es Österreichs Finanzminister Magnus Brunner bereits vor dem Ministerrat angekündigt, jetzt ist es offiziell: Ab dem kommenden Jahr können auch Sportvereine einen Antrag stellen und als spendenbegünstigte Einrichtung aufgenommen werden. Das hat die Bundesregierung nun an diesem 12. Oktober 2023 verlautbart. Eine Entscheidung, die auch durch den Österreichischen Tennisverband ausdrücklich begrüßt wird.

„Für Österreichs Sport ist es nach der Erhöhung der Besonderen Bundes-Sportförderung und der PRAE (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung; Anmerkung) ein weiterer großer Umsetzungserfolg“, freute sich Martin Ohneberg. Der ÖTV-Präsident sah und sieht in der Absetzungsmöglichkeit von Spenden „für die rund 1700 Tennisvereine und insgesamt 15.000 gemeinnützigen Sportvereine Österreichs eine wichtige, zusätzliche Finanzierungssäule. Wir möchten uns dafür bei Finanzminister Magnus Brunner und Sportminister Werner Kogler herzlich bedanken.“

Niessl sieht „wichtigen Impuls für unsere Sportvereine“
Auch Hans Niessl zeigte sich als Präsident von Sport Austria erfreut über die Neuigkeit: „Es ist davon auszugehen, dass sich das Spendenaufkommen nun um einiges erhöhen und damit die wirtschaftliche Grundlage der Vereine verbessern wird. Ein wichtiger Impuls für die so wichtige Arbeit der 15.000 Sportvereine und eine Wertschätzung gegenüber unseren über 500.000 ehrenamtlich Tätigen. Im Namen des österreichischen Sports bedanke ich mich bei Finanzminister Magnus Brunner und Sportminister Werner Kogler für diese Maßnahme.“

Verfasst von: Manuel Wachta / Presseaussendung, 12.10.2023